• Rechte aus Kauf- und Grundstücksverträgen
• Rechte aus Darlehensverträgen
• Rechte aus Miet- und Pachtverhältnissen
• Nachbarschaftsstreitigkeiten
• Schadenersatz aus unerlaubter Handlung
u. v. m

Informationen

Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten (→ natürliche Person, → juristische Person) regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht (Verdeutschungen des lat. Terminus ius civile) werden oft synonym zu Privatrecht verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben (nämlich das Gebiet „Allgemeines Privatrecht“; s. u.).
Quelle: Wikipedia