Am 01.01.2022 ist die neue "Düsseldorfer Tabelle" in Kraft getreten
[25.Januar 2022]- für Kinder im Alter bis 5 Jahre 396,00 €
- für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahre 455,00 €
- für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahre 533,00 €
- für Kinder im Alter ab 18 Jahre, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, 569,00 €
Was das für die Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten bedeutet, erläutere ich Ihnen gern anhand des Alters und der Ausbildung Ihrer Kinder bzw. Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Zahlbeträge (Tabellenbeträge abzüglich des jeweils gültigen hälftigen Kindergeldbetrages, derzeit 219,00 €) sind in den jeweiligen Altersgruppen
- für Kinder im Alter bis 5 Jahre 286,50 €
- für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahre 345,50 €
- für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahre 423,50 €
- für Kinder im alter ab 18 Jahre, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, 350,00 €